Superintendentur
Der Superintendent oder die Superintendentin übernimmt die theologische Leitung eines Kirchenkreises. Hauptaufgaben: repräsentieren, leiten, vermitteln.
Der Superintendent wird von der Kreissynode für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Der Superintendent tritt nach außen Repräsentant des Kirchenkreises auf. Er leitet die Kreissynode und ist Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Kirchengemeinden. Mit dem Kreissynodalvorstand gestaltet er die Leitlinien und Schwerpunkte der Arbeit im Kirchenkreis.
Der Superintendent ist zudem Vertreter der Landeskirche gegenüber den Kirchengemeinden. In dieser Funktion ist er Dienstvorgesetzter der Pfarrerinnen und Pfarrer und führt die Aufsicht über die Gremien und Presbyterien sowie über alle, die im Kirchenkreis ein Amt haben. Als ständiger Vertreter der Kreissynode hält er den Kontakt zur Landeskirche, nimmt an Superintendenten-Konferenzen teil und arbeitet als Synodaler bei den Landessynoden mit.

Superintendent
Burgstraße 21
57072 Siegen
Tel.:
0271 / 5004-200
E-Mail: p.stuberg@kirchenkreis-siegen.de